Mittwoch, 7. Oktober 2015

Mittwoch, 7.10. 2015 Filmen mit dem Handy, Datenschutz und Copyright

Vormittag an der Fabrikstrasse in der Medienwerkstatt:
Filmen mit dem Handy, am Morgen an der Fabrikstrasse mit eigenem kleinem Projekt, dazu gab es ein hilfreiches Handout auf Papier! Toller Morgen, etwas lange, fast gestorben vor Hunger. Werde mit den Kindern bestimmt so ein Projekt realisieren *freu*
Am Nachmittag Urheberrecht:
  • Wenn man unerlaubterweise z. B. Musik aufs Netz lädt, kann man abgemahnt werden, es kann dazu auch eine Busse geben, mit der Aufforderung, keine Urheberrechtsverletzung mehr zu begehen. Manchmal sind diese Abmahnungen rechtmässig, manchmal aber auch nicht, das ist immer schwierig zu sagen. Die Website der Kinder ist sicherheitshalber passwortgeschützt.
  • Es ist auch für die Schule vieles nicht erlaubt, obwohl das manchmal so behauptet wird.
  • Auch die Quellenangabe allein reicht nicht. Man kann trotzdem abgemahnt werden.
  • Nach 70 Jahren verfällt die Copyright-Frist in der Schweiz. (Für alles? Nur für Bilder?)
  • Creative Commons Lizenzen: Modell, bei dem man als Schreiber, Fotograf usw, ein Bild/Video freigeben kann. „Creative Common Search“-Website ist sehr hilfreich, merke ich mir.
  • Youtube ist standardmässig öffentlich, aber ich kann auch privat austauschen. Ebenso funktioniert das mit Dokumenten, die man per Linkfreigabe in der Dropbox oder in Tresorit an Leute senden kann. Beispiel: Ordner von mir Mathe-Matix , rechte Maustaste „Dropbox Link freigeben“, dann auf Link „freigeben“ klicken, dann bekommt man den Link, den man versenden kann (das sind sogenannte „ungelistete“ Links, die man auf Google nicht findet, die nicht aufgelistet werden), dann ist es nicht mehr öffentlich.
  • Abkürzungen/Symbole, was wie lizenziert ist, sind auf der Präsentation zu finden.
  • Herunterladen (jeder Download, auch Filme z. B.)ist erlaubt in der Schweiz, upload ist heikler. In Deutschland ist es nicht erlaubt. Bilder dürfen für Schülerarbeiten benutzt werden, schwierig wird es, wenn die Arbeiten in irgend einer Form veröffentlicht werden.
  • Es ist auch unterschiedlich, ob es sich um Text, Musik, Bild, Software usw handelt.
  • „iframe“ bedeutet, einbetten, das ist erlaubt (z. B. ein Video einbetten auf die Website), das geht aber auch mit Bildern. Inzwischen habe ich das auf der neuen Website schon eifrig angewandt :-)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen